Personalabrechnung
Die Verlagerung der Aufgaben der Personalabrechnung wurde wie geplant zum 1. Juli 2013 vollzogen. Statt der Wehrbereichsverwaltungen sind seitdem andere Behörden zuständig. Für die Empfänger von Bezügen hat sich in der Regel dadurch nichts geändert.
Zuständig sind künftig:
- das Bundesverwaltungsamt (BVA) für die aktiven Bezügeempfänger sowie für einigungsbedingte Sonderaufgaben,
- die Generalzolldirektion für die Empfänger von Versorgungsbezügen und
- das Bundesverwaltungsamt (BVA) für die Bereiche Beihilfe und Familienkasse der Versorgungsempfänger.